Partnerprogramm
Partnerbedingungen
Stand 05.10.2026. Diese Bedingungen gelten zwischen Citasell, Benjamin Hemmati, Skyline Plaza, Europa-Allee 6, 60327 Frankfurt am Main („Citasell“) und dem Partner.
1. Teilnahme
Partner kann werden, wer gewerblich oder freiberuflich tätig ist und volljährig ist. Die Teilnahme beginnt mit der Freigabe durch Citasell. Ein Anspruch auf Freigabe besteht nicht. Die Teilnahme ist kostenlos und kann von beiden Seiten jederzeit in Textform beendet werden.
2. Zuordnung von Kunden
Ein Kunde wird dem Partner zugeordnet, wenn er sich über den persönlichen Link des Partners registriert, innerhalb von 90 Tagen nach einem Klick auf diesen Link, wenn der Partner ihn im Partnerbereich einträgt oder wenn er als Anbieter über den Link des Partners auf Heimtreffer kam und sich danach mit derselben E-Mail-Adresse bei Citasell registriert. Es zählt die erste Zuordnung. Bestehende Kunden von Citasell und Kunden, die bereits einem anderen Partner zugeordnet sind, werden nicht neu zugeordnet.
3. Provision
Der Partner erhält 20 % des Nettobetrags (ohne Umsatzsteuer) jeder vom zugeordneten Kunden bezahlten Rechnung, für 12 Monate ab der Zuordnung. Ab 5 zahlenden Kunden erhöht sich der Satz um 5 Prozentpunkte, ab 15 zahlenden Kunden um 10 Prozentpunkte, jeweils für die danach bezahlten Rechnungen. Abweichende Konditionen gelten nur, wenn Citasell sie in Textform bestätigt. Registrierungen, Testkonten, Klicks und Einblendungen werden nicht vergütet.
Wird eine Rechnung ganz oder teilweise erstattet, entfällt die Provision im selben Umfang. Bereits ausgezahlte Beträge werden mit späteren Provisionen verrechnet.
4. Abrechnung und Auszahlung
Provisionen werden 30 Tage nach Zahlungseingang fällig. Citasell rechnet monatlich per Gutschrift ab, sobald mindestens 50,00 € fällig sind; kleinere Beträge werden übertragen. Der Partner ist damit einverstanden, dass Citasell über seine Leistung mit einer Gutschrift abrechnet (§ 14 Abs. 2 Satz 2 UStG). Er hält seine Anschrift, Bankverbindung und steuerlichen Angaben im Partnerbereich aktuell. Ist er umsatzsteuerpflichtig, wird die Umsatzsteuer zusätzlich ausgewiesen; Kleinunternehmer nach § 19 UStG erhalten den Nettobetrag. Widerspricht der Partner einer Gutschrift nicht innerhalb von 14 Tagen nach Zugang, gilt sie als angenommen. Für die Versteuerung seiner Einnahmen ist der Partner selbst verantwortlich. Mitarbeiter von Citasell oder der Cita Group werden nach ihrem Arbeitsvertrag vergütet.
5. Werbung
Der Partner wirbt in eigenem Namen und auf eigene Kosten. Er nutzt die bereitgestellten Werbemittel unverändert oder stimmt Änderungen vorher ab. Nicht erlaubt sind:
- E-Mails, Nachrichten oder Anrufe ohne die nach § 7 UWG erforderliche Einwilligung des Empfängers,
- Suchmaschinenanzeigen auf die Begriffe Citasell, Citarem, Heimtreffer oder Schreibvarianten davon sowie Domains, die diese Namen enthalten,
- irreführende Aussagen zu Preisen, Funktionen oder Rabatten, Werbung auf Websites mit rechtswidrigen Inhalten,
- das Klicken eigener Links, das Setzen von Cookies ohne echten Klick und jede andere künstliche Erzeugung von Klicks oder Registrierungen,
- sich als Citasell, als Mitarbeiter oder als offizieller Vertriebspartner auszugeben, sofern das nicht vereinbart ist.
Werbung des Partners ist als Werbung erkennbar. Links auf Citasell und Heimtreffer tragen das Attribut rel="sponsored", wie in den Einbindecodes vorgegeben.
6. Datenschutz
Citasell zählt Klicks und Banner-Einblendungen nur als Summen je Tag, ohne IP-Adresse und ohne Nutzerprofil. Dem Partner werden zu geworbenen Kunden nur Firmenname, Branche, Status und Datum der Zuordnung angezeigt. Privatpersonen, die sich auf Heimtreffer registrieren, erscheinen nur als Anzahl. Bankdaten speichert Citasell verschlüsselt. Einzelheiten stehen in der Datenschutzerklärung.
7. Verstöße und Sperre
Bei Verstößen gegen Ziffer 5 kann Citasell die Teilnahme sofort beenden. Provisionen aus unzulässiger Werbung entfallen. Der Partner stellt Citasell von Ansprüchen Dritter frei, die auf seiner Werbung beruhen.
8. Änderungen und Schluss
Citasell kann diese Bedingungen mit einer Ankündigung von 30 Tagen in Textform ändern. Bis zur Änderung erworbene Ansprüche bleiben unberührt. Es gilt deutsches Recht. Gerichtsstand ist Frankfurt am Main, soweit gesetzlich zulässig.